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   BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64   

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BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,2897)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1966 - III ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,2897)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1966 - III ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,2897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Amtpflichtverletzung nach gerichtlicher Aufhebung einer vorläufigen Anordnung; Amtspflichtverletzung; Anordnung; Anordnung, vorläufige; Eigentum; Eigentumsbeschränkung; Enteignungsgleicher Eingriff; Enteignungsgleicher Eingriff nach gerichtlicher Aufhebung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Anordnung der Flurbereinigungsbehörde unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs - Bestehen eines Anspruchs aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64
    Ob das Berufungsgericht mit Recht von einer Bindungswirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in der Frage der Rechtswidrigkeit der Anordnung vom 5. Mai 1959 ausgegangen ist und auch mit Recht die sachlichrechtlichen Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff im einzelnen bejaht hat, ist nicht entscheidend, da das gemäß § 547 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. zulässige Rechtsmittel die Revisionsinstanz nur "insoweit" eröffnet, als es um die Nachprüfung der Rechtswegfrage geht, während darüber hinaus die Entscheidung des Berufungsgerichts nur nachgeprüft werden könnte, wenn die Revisionssumme erreicht, die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt oder ein Fall des § 547 Abs. 2 Nr. 2 ZPO a.F. gegeben wäre (vgl. Wieczorek ZPO Anm. B 1 a zu § 547; BGHZ 15, 5, 8 [BGH 05.10.1954 - V BLw 45/54] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.12.1955 - II C 37.53

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. a

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64
    Es kann dahinstehen, ob von einer öffentlichrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag überhaupt nur gesprochen werden kann, worin der Geschäftsführer selbst "Träger öffentlicher Gewalt" war und als solcher gehandelt hat (so Soergel-Siebert, BGB, 9. Aufl. Vorbem. 8 vor §§ 677 ff; Jellinek, Verwaltungsrecht S. 52; Tiedau DÖV 1952, 164/5; auch BVerwG in NJW 1956, 925 [BVerwG 09.12.1955 - II C 37/53] ) oder wenn das Handeln des Geschäftsführers als solches hoheitlich war (so Hamann in NJW 1955, 481/2).
  • BGH, 12.12.1963 - III ZR 195/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64
    Wenn das Berufungsgericht danach das Klagevorbringen unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs gewürdigt hat, so ist das im Blick auf die Bestimmung des § 547 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zu beanstanden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12. Dezember 1965 III ZR 195/62 S. 7/8).
  • RG, 26.02.1938 - II 111/36

    1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung

    Auszug aus BGH, 17.02.1966 - III ZR 148/64
    Berufungsurteil beschwerte beklagte Land eingelegt hat und mit der es die Unzulässigkeit des Rechtsweges zu den Zivilgerichten geltend macht, gemäß § 547 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. zulässig (vgl. u.a. RGZ 157, 106, 110).
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